Anonyme Sicherheitsüberwachung

 

Wie Sicherheitstechnik und Datenschutz gemeinsam funktionieren

 

Hinweis: Dieser Artikel dient nicht als Rechtsberatung. Dieses Web-Angebot ist lediglich für den unverbindlichen Informationszweck gedacht. Trotz Erwähnung der Gesetzeslage kann der keine individuelle, spezifische und verbindliche Rechtsberatung ersetzen. Insofern sind diese Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Themen Datenschutz und Sicherheit sind derzeit in aller Munde. Seit Mai 2018 ist die DSVGO allgegenwärtig. Nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine Vereine sind betroffen. Sicherheit ist uns im privaten und geschäftlichen Umfeld eben sehr wichtig. Und dazu zählt auch der Schutz unserer persönlichen Daten. Von der Absicherung des Eigenheims, IT-Sicherheit bis hin zur Videoüberwachung – Wir möchten uns sicher fühlen. Ohne Einschränkungen des Alltags. Frei von dem Gefühl beobachtet zu werden und Bedenken über eventuellen Datenmissbrauch. Die Ambivalenz des Sicherheitsbedürfnisses und dem Freiheitsgefühl verlangt moderner Sicherheitstechnik viel ab.

Um Bereiche, Gebäude oder Freigelände zu schützen, ist die visuelle Überwachung die klassische Maßnahme. Das Sicherheitspersonal sichtet die umfangreiche Bildübertragung und leitet bei Gefahren die nötigen Schritte ein. Doch manchmal erfasst die Kamera auch Situationen, die keine Sicherheitsgefährdungen darstellen. Personen im Kamerablickfeld werden automatisch abgefilmt, auch gegen ihren Willen. Beobachtet zu werden, ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb gibt es strenge Regelungen, die uns vor unerlaubten Aufnahmen oder unangemessener Verwendung der Überwachungstechnik schützen.

Einschränkungen für den Sicherheitsbereich

Um Videoüberwachung legal zu nutzen, ist die Verhältnismäßigkeit ein wichtiges Kriterium: Anwender sind verpflichtet alternative Maßnahmen vorzuziehen, wenn diese den gleichen Zweck erfüllen und das gleiche Ziel erreichen. Außer der Nutzen der Überwachungstechnik ist so überragend, dass geringe Benachteiligungen vertretbar sind.

Deutlicher wird das an einem Beispiel: Das Ziel eines Sicherheitssystems ist es Hauseinbrüche zu verhindern. In vielen Fällen reicht dafür eine einfache, bewegungsregistrierende Alarmanlage. Eine bildliefernde Kamera wäre streng genommen unverhältnismäßig. Zielen die Anwender jedoch darauf ab, die Einbrecher zu identifizieren, gibt es keine vergleichbare Alternative. Außerdem wirkt sich die strafrechtliche Verfolgung der identifizierten Einbrecher wiederum positiv auf die allgemeine Sicherheit aus. Entstandene Beeinträchtigungen der Privatsphäre des erfassten Einbrechers sind zweitrangig. So lange die Überwachung niemandem schadet oder stört (z. B. einen vorbeilaufenden Nachbar) und ausschließlich den genehmigten Zweck erfüllt, ist die Sicherheitskamera geduldet.

Neben dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sind weitere Regeln zu beachten. Eine unbewusste oder heimliche Beobachtung ist generell untersagt. Es existiert eine klare Informationspflicht. Eine deutliche Beschilderung muss auf die Überwachung aufmerksam machen. Überwachen Kameras ein Betriebsgelände oder gar Innenräume, ist eine Einwilligung der betroffenen Personen oder eine Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen notwendig. Alles was die Kamera filmt, dient der Sicherheit. Eine Kamera mit Ausrichtung auf den Arbeitsplatz ist eher fragwürdig. Das Blickfeld ausgerichtet auf einen Eingangsbereich hingegen ist sinnvoll. Auch die Sicht auf Nachbars Garten ist nicht zulässig. Hinzu kommt das Anwender die erhobenen Daten wieder löschen müssen, insofern kein triftiger Grund für die Archivierung spricht. Sobald er die Aufzeichnung nicht mehr für Beweiszwecke benötigt oder es keinen Vorfall gab, ist eine Aufbewahrung der Dateien nicht gerechtfertigt.

Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Videoaufzeichnung von Öffentlichen Plätzen oder Privatgeländen. Denn die öffentliche Sicherheit ist Aufgabe des Staates. Nur bestimmte Institutionen verfügen über diese Befugnis. In seltenen Fällen genehmigen zuständige Behörden eine private Überwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen. Diese wird aber auch nur nach Abwägung aller Konsequenzen, ausführlicher Darlegung des berechtigten Nutzens und unter Berücksichtigung der Gesetze erteilt. Eine Ausnahme ist beispielsweise das Hausrecht. Für den Nutzer der Sicherheitstechnik bedeutet dies, er darf mit seiner Kamera sein Grundstück überwachen, jedoch nicht die anliegende, öffentliche Straße.

Sobald eine Sicherheitskamera nicht nur das eigene Gelände oder die privaten Räumlichkeiten abbildet und/oder Personen zu erkennen sind, wird das Video Monitoring kompliziert.

Anonymität bewahren dank Radar

Die gute Nachricht: Um Sicherheit zu gewährleisten, ist glücklicherweise das optische Bild nicht zwingend erforderlich. Auch die Identifizierung einer Person ist nicht in jedem Fall notwendig. In einem ausgeklügelten Konzept werden bei der Planung deswegen auch alternative Sicherheitslösungen bedacht. Nicht bildgebende Technik wie PIR, Laser, oder Radar sorgen für anonyme Sicherheit. Diese Verfahren lösen klassischerweise Alarme aus, steuern Schranken oder werden für Perimeter- und Bereichsüberwachung genutzt.

Die vielfältigsten Anwendungsmöglichkeiten bietet Radartechnologie. Robust und Zuverlässig eignet sich Radar als anonyme Überwachungstechnik für viele Sicherheitsmaßnahmen. Als ursprüngliche Ortungstechnik ermittelt Radar unabhängig von vielen Umwelteinflüssen Informationen über Position, Bewegungsverhalten, Geschwindigkeit, Entfernung, Größe, Beschaffenheit und Winkel eines detektierten Objekts. Nutzt man die Informationen für die Sicherheit, wird die Gefahr früh erkannt. Eine Aussage über die Persönlichkeit ist nicht möglich. Sicherheitsprofis nutzten in erster Linie das Bewegungsmelder-Prinzip. Sobald eine verdächtige Person sich nähert, steuert der Sensor einen Alarm oder eine andere Sicherheitsapplikation an.

Radar eignet sich auch zum Monitoring. Wie beim Flugradar, werden alle gefilterten Objekte innerhalb des Erfassungsbereiches vereinfacht auf einer Umgebungskarte dargestellt. Das Sicherheitspersonal analysiert die Gefahrensituation anhand der Bewegungsmuster und anonymen Tracking-Informationen.

Zudem punktet die Technologie mit ihrer Weitsicht. Insbesondere bei der Bereichsüberwachung ist die hohe Reichweite von Vorteil. In einer akuten Gefahrensituation ist es für das Sicherheitspersonal nicht relevant, den Eindringling zu identifizieren, sondern ihn möglichst früh zu erkennen. Nur so kann rechtzeitig gehandelt werden.

Alternative Lösung für anonymisierte Videoüberwachung

Wieso verzichtet man nicht gleich komplett auf Videoüberwachung? Sicherheitskameras sind nicht ohne Grund so beliebt. Für die Aufklärung eines Sicherheitsvorfalls ist das Bildmaterial häufig unverzichtbar und schreckt oft weitere Eindringlinge ab. Um dennoch den Datenschutz einzuhalten, leisten sich viele eine sehr teure, zusätzliche Anonymisierungssoftware für Kameras. Nur im Ernstfall werden die Gesichter erkenntlich gemacht.

Stellvertretend dazu gibt es eine radargestützte Alternative, die mehr als reine Anonymisierung bietet. Denn eine Kombination aus Video- und Radartechnik ermöglicht die zielgerechte Steuerung des CCTV. Der dual-tech Ansatz nutzt dabei die Vorzüge beider Technologien, um die Sicherheitsüberwachung zu optimieren. Beispielsweise richtet der Besitzer das Blickfeld der Kamera auf das nahe Umfeld des Privatgeländes aus und deckt mit dem Radarsensor die weit entfernten Bereiche ab. Clevere Systeme können das Blickfeld der Kamera auffällige Targets verfolgen lassen. Auch kann durch die Fusion veranlasst werden, dass die Bildübertragung erst startet, wenn tatsächlich ein verdächtiges Ereignis eintritt. Permanente Filmaufnahmen gehören damit der Vergangenheit an.

Mithilfe der Radartechnik definiert der Nutzer Gefahrenzonen, um die Arbeit des Sicherheitspersonals effizienter zu gestalten. Betritt eine Person den Gefahrenbereich 1 wird sie vom Radarsensor erfasst, erreicht die Person den zweiten Bereich wird das Sicherheitspersonal alarmiert und gelangt die Person in den Gefahrenbereich 3 schaltet sich die Videokamera an. Zwar wird die Videoüberwachung dadurch nicht anonymisiert, jedoch werden die personenbezogenen Bildinformationen nur in zugelassenen Bereichen erhoben. Dank bedarfsgerechter Steuerung ist es leichter Videoüberwachung gesetzestreu und datenschutzkonform durchzuführen.

Das Thema Sicherheitsüberwachung ist aufgrund der zahlreichen Regularien mit großem Aufwand verbunden. Diese vielzähligen und ausführlichen Gesetze erfordern zwar einen intensiven Aufwand bei der Installation von Sicherheitsmaßnahmen, jedoch dienen sie dazu uns als Individuum vor Missbrauch der Daten, Beschattung und permanenter Observation zu beschützen. Es gilt bei der Planung von Gebäude- und Bereichssicherheit dringend abzuwägen, ob der Aufwand der Videoüberwachung wirklich erforderlich ist. Oder ob eine anonyme und nicht bildgebende Sicherheitstechnik wie Radar nicht denselben Zweck erfüllen könnte.

picture: ©Sergey Nivens – stock.adobe.com

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Radar für Sicherheitstechnik

Absicherung von Gebäuden, Anlagen, Gefahr -und Außenbereichen

Radarsensoren konnten sich bereits vor Jahren in der Security Branche erfolgreich etablieren. Bewegungsmelder in Alarmanlagen, Zugangskontrollen, Bereichsüberwachung nutzen elektromagnetischen Wellen um Räumlichkeiten, Gebäudekomplexe oder Gelände abzusichern. Dabei bietet RADAR ein breites Spektrum an Lösungen verschiedenster Sicherheitsanforderungen.